Verkaufs- und Lieferbedingungen

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Verkaufs- und Lieferbedingungen

Die folgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Geschäfte mit Nilfisk FOOD, im Folgenden NF genannt, sofern nicht in einem anderen schriftlichen Vertrag davon abgewichen wird. Die Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten unabhängig davon, ob die Installation der gelieferten Geräte durch NF oder durch den Käufer selbst vorgenommen wird.

Kostenvoranschläge und Lieferung

Wenn keine andere Vereinbarung besteht, werden alle Bestellungen in EUR zu den am Tag der Lieferung geltenden Preisen angegeben. NF haftet nicht für Preisänderungen oder Lieferverzögerungen, die durch Streiks, Aussperrungen oder andere Ereignisse außerhalb der Kontrolle von NF verursacht werden.

Die Preise enthalten keine Zölle, Mehrwertsteuer und ähnliche Abgaben.

Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, werden die Lieferzeiten nach bestem Wissen und Gewissen von NF angegeben und gelten vorbehaltlich angemessener Verzögerungen. In Fällen, in denen NF feststellt, dass der vereinbarte Liefertermin nicht eingehalten werden kann oder dass eine Verzögerung wahrscheinlich ist, wird der Käufer schriftlich benachrichtigt und, wenn möglich, darüber informiert, wann die Lieferung voraussichtlich erfolgen kann.

Der Käufer kann den Vertrag nur dann stornieren, wenn NF nicht in der Lage ist, innerhalb der vereinbarten Lieferfrist oder zu einem späteren Zeitpunkt gemäß dem obigen Absatz zu liefern.
Die Haftung von NF für Verluste, die dem Käufer aufgrund von Verspätung oder Nichtlieferung entstehen, übersteigt in keinem Fall 10 % des Auftragswerts.

Technische Spezifikationen etc. und Zeichnungen

Alle Angaben in Prospekten, Katalogen, Preislisten usw., wie z.B. Gewicht, Abmessungen, Fassungsvermögen, Leistung und andere technische Daten, sind annähernd und nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich zwischen NF und dem Käufer vereinbart wurde.

Technische Unterlagen und Zeichnungen zur Verwendung bei der Herstellung der Geräte, die dem Käufer vor oder nach Vertragsabschluss ausgehändigt werden, bleiben Eigentum des Verkäufers und dürfen ohne Zustimmung des Verkäufers nicht verwendet, kopiert, vervielfältigt oder an Dritte ausgehändigt oder in sonstiger Weise bekannt gemacht werden.

Änderungen im Design

NF behält sich das Recht vor, vor der Lieferung und ohne vorherige Benachrichtigung des Käufers geringfügige Änderungen am Design, der Verarbeitung usw. vorzunehmen, die NF für notwendig erachtet. Derartige Änderungen berechtigen den Käufer nicht zum Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, der Käufer kann nachweisen, dass ein bestimmtes Design oder eine bestimmte Ausführung Voraussetzung für den Abschluss des Vertrages war. Änderungen an der Ausrüstung und die daraus resultierende Annullierung des Vertrags berechtigen den Käufer nicht zu irgendeiner Form von Schadenersatz.

Der Übergang des Risikos

Sofern nicht anders vereinbart, gilt das Gerät als ab Werk verkauft. NF benachrichtigt den Käufer so rechtzeitig, dass er das Gerät in Empfang nehmen kann, wenn es zur Abholung bereitsteht. Wenn die verkaufte Ausrüstung von NF installiert wird, geht das Risiko erst mit der Lieferung auf den Käufer über.

Bezahlung

Die Zahlungsbedingungen von NF sind wie in der Rechnung angegeben.

Zahlt der Käufer nicht rechtzeitig und ist der Verzug nicht von NF verschuldet, ist NF berechtigt, ab dem vereinbarten Zahlungstermin Verzugszinsen in Höhe von 1,5 % pro angefangener 30-Tage-Periode zu berechnen. Wechsel oder andere Instrumente gelten erst nach vollständiger Einlösung als Zahlung.

Falls die Parteien vereinbart haben, dass die Zahlung in einer anderen Währung als dem EURO erfolgen soll, steht es NF frei, den Wechselkurs zu wählen, der entweder am vereinbarten oder am tatsächlichen Zahlungstermin gilt.

Eigentumsvorbehalt

NF behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor.

Behebung von Mängeln

Während eines Zeitraums von 12 aufeinanderfolgenden Monaten ab Lieferung verpflichtet sich NF, im Falle von Mängeln des Geräts in Bezug auf Design, Material oder Konstruktion nach seiner Wahl Ersatz zu liefern oder zu reparieren.
Mängel an der Ausrüstung werden nicht beanstandet, wenn sie durch mangelnde Wartung, unregelmäßigen Gebrauch, unsachgemäßen oder unangemessenen Gebrauch, intensivere Nutzung als vereinbart oder als bei Vertragsabschluss vorausgesetzt, Änderungen und Modifikationen oder technische Eingriffe ohne schriftliche Zustimmung oder außergewöhnliche klimatische Bedingungen verursacht wurden.

Die Behebung von Mängeln umfasst nicht den Ersatz von Verschleißteilen, und die Behebung von Mängeln umfasst nicht die Kosten für den Auf- und Abbau des Geräts.

Falls der Käufer einen Mangel reklamieren möchte, muss er dies unverzüglich nach Feststellung des Mangels schriftlich tun.

Unmittelbar nachdem NF eine Mängelrüge erhalten hat, die als unter diese Bestimmung fallend betrachtet wird, wird NF den Mangel unverzüglich beheben.

Wenn der Käufer den Mangel selbst in seinen eigenen Räumlichkeiten beheben kann, ist die Verpflichtung von NF zur Nachbesserung gemäß dieser Bestimmung mit der Zusendung eines neuen oder reparierten Teils erfüllt.

NF behebt Mängel an Teilen des Geräts, die ersetzt oder repariert wurden, zu denselben Bedingungen, die für das Originalgerät gelten. NF ist verpflichtet, bis zu 18 Monate nach der Lieferung an den Käufer alle Teile der Ausrüstung zu reparieren.

Nachdem die Gefahr auf den Käufer übergegangen ist, haftet NF nicht für Mängel, die über die in dieser Bestimmung festgelegten Verpflichtungen hinausgehen. NF haftet ausdrücklich nicht für indirekte Schäden wie Folgeschäden, Zeitverluste, Gewinneinbußen usw., die dem Käufer infolge des Mangels entstehen.

Verpacken

Alle in Angeboten und Verträgen genannten Preise verstehen sich ausschließlich Verpackung. Sofern nicht anders vereinbart, verpackt und versendet NF die Geräte nach eigenem Ermessen auf Kosten des Käufers auf die bestmögliche Weise.

Produkthaftung

Im Falle von Verletzungen, die durch Geräte von NF verursacht werden, haftet NF für Personenschäden, sofern nachgewiesen wird, dass die Verletzungen auf Handlungen oder Unterlassungen von NF zurückzuführen sind. NF haftet nicht für Schäden an Immobilien oder beweglichen Gütern.
NF haftet unter keinen Umständen für Gewinneinbußen oder andere indirekte Verluste.

Falls NF eine Haftung gegenüber Dritten auferlegt wird, ist der Käufer verpflichtet, NF für jede Haftung, die über die oben genannten Grenzen hinausgeht, zu entschädigen. Der Käufer ist verpflichtet, die Klagen gegen ihn bei demselben Gericht anhängig zu machen, bei dem die Schadensersatzansprüche gegen NF wegen eines Schadens, der angeblich durch einen Mangel an einem der Geräte von NF verursacht wurde, verhandelt werden.

Höhere Gewalt

NF ist in folgenden Fällen von der Haftung befreit, wenn sie nach Vertragsabschluss eintreten oder die Erfüllung des Vertrags verhindern; Arbeitskonflikte, Streiks, Aussperrungen und alle anderen Umstände, die außerhalb der Kontrolle der Parteien liegen, wie z.B. Feuer, Krieg, Mobilisierung, unvorhergesehene Einberufungen, Sabotageakte, Requisitionen, Beschlagnahmungen, Devisenbeschränkungen, Einfuhrverbote, Ausfuhrverbote, Aufruhr, Unruhen, Mangel an Betriebsanlagen, allgemeine Warenknappheit, Beschränkungen der Treibstoffversorgung und Mängel bei Lieferungen von Unterlieferanten oder Verzögerungen solcher Lieferungen, die durch einen der oben genannten Umstände verursacht werden.

NF hat das Recht, den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei zu kündigen, wenn die Erfüllung innerhalb einer angemessenen Frist aufgrund eines der oben genannten Umstände unmöglich wird.

Beilegung von Streitigkeiten

Bei Verkäufen an Kunden in Dänemark werden Streitigkeiten zwischen NF und dem Käufer vor dem Stadt- und Landgericht in Aalborg (Byretten I Aalborg) verhandelt, obwohl der Fall eigentlich vor den dänischen 'Landsretten' verhandelt werden sollte (die Stadt- und Landgerichte sind die erste Instanz, die 'Landsretten' sind die zweite Instanz im dänischen 3-Instanzen-Gerichtssystem.

Bei Verkäufen an ausländische Kunden werden Streitigkeiten nach den Regeln des dänischen Rechts beim See- und Handelsgericht in Kopenhagen (Sø- og Handelsretten i København) beigelegt.

Ergänzende Rechtsregeln

Sofern die Parteien nicht in Übereinstimmung mit dem Vorstehenden etwas anderes vereinbart haben, gelten in der genannten Reihenfolge die folgenden Bestimmungen: ECE 188 A/NLM 84 und das dänische Gesetz über den Warenkauf.

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